Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von SV Flachdach Sascha Valeskini

Allgemeines, Unternehmensgegenstand

Der Tätigkeitsbereich von SV Flachdach umfasst die Qualitätssicherung und Verbesserung der Qualität der Planungs- und Verarbeitungsprozesse am Flachdach, an Terrassen, Balkonen und an erdberührten Bauteilen. Zu den Tätigkeiten zählen ebenso die Beratung und technische Unterstützung bei der Ausarbeitung von Flachdachsanierungskonzepten, Durchführung von Befundaufnahmen und Beweissicherungen, Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen und Privat- und Gerichtsgutachten, das Verfassen und Publizieren von Objektberichten und Fachartikeln sowie die Durchführung von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen.

Durchführung von Aufträgen, Lehrgängen und Fachveranstaltungen

Der Umfang der Leistungen von SV Flachdach ist bei Erteilung des Auftrages schriftlich festzulegen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Auftrages durch SV Flachdach zustande. Jede Änderung oder Ergänzung des Auftragsumfanges bedarf zu ihrer Rechtsverbindlichkeit ebenfalls der Schriftform.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Im Falle der Nichtbezahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 18% im Jahr oder 1,5% pro Monat verrechnet. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, zusätzlich zu den Mahnspesen alle SV Flachdach bei Verfolgung von Ansprüchen auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu bezahlen.

Beanstandungen der von SV Flachdach gelegten Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich und begründet mitzuteilen. Geht SV Flachdach innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung des Auftraggebers zu, gilt die Rechnung als vom Auftraggeber genehmigt.

Gläubigerschutz

Im Falle einer Übergabe zwecks Inkassos werden die relevanten Daten und der aushaftende Saldo an die durch SV Flachdach beauftragte Rechtsanwaltskanzlei übermittelt.

Stornogebühren Lehrgänge und Fachveranstaltungen

SV Flachdach gewährt Ihnen eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit bis einschließlich 14 Tage vor Kursbeginn. Im Fall eines Rücktritts zwischen dem 13. bis einschließlich 7. Tag vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Kursgebühr. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt ist keine Rückerstattung möglich.

Rücktrittsrecht

SV Flachdach ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Auftraggebers eine Insolvenz eröffnet wird oder die Eröffnung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

SV Flachdach ist berechtigt, vom Lehrgangs- bzw. Fachveranstaltungsvertrag zurückzutreten, wenn die für die betreffende Veranstaltung  vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird bzw. aus Gründen höherer Gewalt (z.B. plötzliche Erkrankung der Vortragenden etc.). Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bzw. Absagen durch den Vortragenden werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Anderenfalls werden die bezahlten Gebühren vollständig rückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Geheimhaltung/Urheberrecht

Der Auftraggeber darf die im Zuge des Auftrags von SV Flachdach erstellten Prüfergebnisse, Berichte, Analysen, Berechnungen, Gutachten, Zeichnungen, Datenträger, Fotos, Lichtbilddokumentationen und dergleichen unverändert nur für den darin angegebenen Zweck verwenden. Diese dürfen Dritte entgeltlich oder unentgeltlich nur im vollständigen Wortlaut unter namentlicher Anführung und nach schriftlicher Zustimmung von SV Flachdach zugänglich gemacht werden. Eine Haftung Dritten gegenüber wird damit nicht begründet. Skripten sowie Schulungsunterlagen in Papierform oder auf Datenträger dürfen nur mit ausdrücklicher vorher erteilter schriftlicher Zustimmung von SV Flachdach vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden. Die gesamte oder nur auszugsweise Integration eines Skriptums von SV Flachdach in Vorträge oder Literatur Dritter ist untersagt.

Haftung für technische Untersuchungen, Befundaufnahmen, Beweissicherungen, Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen und Lehr- und Schulungsinhalten bei Veranstaltungen

Ein Gutachten oder technischer Bericht von SV Flachdach bzw. Erläuterungen im Zuge von Schulungen oder Veranstaltungen beruhen auf jenen Unterlagen und Kenntnissen, welche SV Flachdach zu diesem Zeitpunkt in schriftlicher Form zur Verfügung standen und gestellt wurden. Diese Fakten stellen den derzeitigen Informations- und Wissensstand von SV Flachdach dar und sind Grundlage deren Beurteilung oder Aussagen. Ergeben neue Fakten oder Kenntnisse andere Beurteilungen, Schlussfolgerungen oder Aussagen, so behält sich SV Flachdach vor, deren Ausführungen entsprechend zu ändern oder zu berichtigen. SV Flachdach übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden welche im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung an den Feuchtigkeitsabdichtungen, Dachaufbauten, sowie an Folge- und Anschlussgewerken entstehen. Aussagen und Erläuterungen, welche im Zuge von Schulungen, Ausbildungen oder Vorträgen getätigt werden, sind immer im Kontext des Gesamtvortrages zu sehen oder sind spezifisch auf eine Frage der teilnehmenden Personen zugeschnitten. Insbesondere für bauphysikalische und statische Aussagen, welche immer in Abhängigkeit von Objektstandort, Objektnutzung, spezifischen örtlichen Gegebenheiten, Baustoffwahl, Qualifikation der handwerklichen Verarbeitung und dgl. stehen, kann keine Haftung für Schäden an der Konstruktion oder Folgeschäden übernommen werden. Arbeitsrechtliche, unfallverhütende Maßnahmen sowie sonstige Einrichtungen der Arbeitssicherheit sind projektspezifisch anzupassen und gegebenenfalls wird für Aussagen, die im Zuge von Schulungs- oder Ausbildungsaktivitäten getätigt werden, keine Haftung übernommen. Ebenso kann, im Falle eines folgenden Prozesses, nicht für einen bestimmten Erfolg bei Gericht eingestanden werden. Alle Rechte vorbehalten, die Verwendung von Literatur, technischen Dokumentationen, Schulungsunterlagen und dgl. sind nur mit Zustimmung von SV Flachdach zulässig. Die Lehr- und Schulungsinhalte von SV Flachdach unterliegen der Freiheit der Lehre. Sie sind nicht ohne weitere Beratung auf individuelle Sachverhalte anzuwenden, weshalb aus ihnen auch keine Haftungen abgeleitet werden können.

Verwendung von Lichtbildern und Beschreibungen von Sachverhalten befundeter Objekte für Fachartikel, Publikationen, Blogeinträge und Schulungsunterlagen

Im Zuge von Objektbegehungen, Befundaufnahmen und Beweissicherungen werden Lichtbilder aufgenommen. Zwecks besserer Lesbarkeit und Übersichtlichkeit werden nur jene Bilder in gutachterliche Stellungnahmen und Gutachten übernommen, die zur Beschreibung des technischen Sachverhaltes notwendig sind.

Soweit erforderlich, werden Kontrast und Helligkeit der Lichtbilder verbessert und Ränder beschnitten. Auf Wunsch können die Originalbilder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten sind im Archiv von SV Flachdach gespeichert.

Der Auftraggeber von Befundaufnahmen, Beweissicherungen, gutachterlichen Stellungnahmen und Gutachten hat die Zustimmung zur Datenspeicherung vom Objekteigentümer einzuholen. Wird innerhalb von 14-Tagen ab Zustellung von Berichten, gutachterlichen Stellungnahmen und Gutachten die Datenspeicherung vom Auftraggeber nicht widerrufen, so darf der Sachverständige davon ausgehen, dass auszugsweise Abbildungen, Objektbeschreibungen, Darstellungen von Sachverhalten und Auszüge von Berichten, gutachterlichen Stellungnahmen und Gutachten und frei zitierte Passagen daraus auch für Fachartikel, Publikationen, Blogeinträge und für Lehr- und Fortbildungszwecke veröffentlicht werden dürfen.

Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmung

Zahlungs- und Erfüllungsort ist Salzburg. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg zuständig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Bankverbindung und UID-Nummer

Salzburger Sparkasse Bank AG
IBAN AT07 2040 4000 4225 1967
BIC SBGSAT2SXXX

UID-Nr.: ATU73791337